Hausregeln für die Nutzung des Postkellers (KL17 Keller)
1. Allgemeines Verhalten
• Der Postkeller ist schonend und angemessen zu nutzen.
• Beschädigungen sind zu vermeiden.
• Bei Verstößen kann nach einer Ermahnung Hausverbot durch das Personal erteilt werden.
2. Lärmschutz
• Außerhalb des Gebäudes ist der Lärmpegel stets gering zu halten, besonders während der Ruhezeiten (ab 22:00 Uhr).
• Die Veranstaltung darf nur innerhalb des geschlossenen Gebäudes (KL17 Keller) stattfinden.
• Nach 22:00 Uhr darf es außerhalb des Partyraums zu keiner Ruhestörung kommen. Bei Verstößen kann die Veranstaltung ohne Mietnachlass beendet werden.
• Bei Einsätzen von Polizei oder anderen Einsatzkräften trägt der Mieter die entstehenden Kosten.
3. Rauchen
• Rauchen ist grundsätzlich verboten.
• Ausgenommen ist der Barraum im Keller 1, in dem das Rauchen erlaubt ist.
4. Lautstärke im Gebäude
• Die Lautstärke ist den Tages- und Arbeitszeiten sowie der Wohnumgebung anzupassen – besonders an Werktagen.
5. Haftung und Verantwortung
• Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Gäste entstehen – auch für verdeckte Mängel, die erst später festgestellt werden.
• Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für seine Veranstaltung und alle anwesenden Personen.
6. Jugendschutz & Alkoholausschank
• Der Mieter ist für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich.
• Alkohol darf nur an berechtigte Personen ausgeschenkt werden.
• Es ist eine Ausweiskontrolle durchzuführen.
• Bei öffentlichen Veranstaltungen sind Gäste z. B. mit verschiedenfarbigen Bändchen nach Altersgruppen zu kennzeichnen, um den Ausschank zu kontrollieren.
• Das Rauchen unter 18 Jahren ist nicht erlaubt.
7. Verstöße und Platzverweis
• Bei unzulässigem Verhalten oder übermäßigem Alkoholkonsum kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.
• Der Mieter muss sicherstellen, dass diese Personen das Gebäude und das Umfeld (Zwingerstraße, Straße des Friedens, Fronstraße) sofort verlassen.
• Der Postkeller ist schonend und angemessen zu nutzen.
• Beschädigungen sind zu vermeiden.
• Bei Verstößen kann nach einer Ermahnung Hausverbot durch das Personal erteilt werden.
2. Lärmschutz
• Außerhalb des Gebäudes ist der Lärmpegel stets gering zu halten, besonders während der Ruhezeiten (ab 22:00 Uhr).
• Die Veranstaltung darf nur innerhalb des geschlossenen Gebäudes (KL17 Keller) stattfinden.
• Nach 22:00 Uhr darf es außerhalb des Partyraums zu keiner Ruhestörung kommen. Bei Verstößen kann die Veranstaltung ohne Mietnachlass beendet werden.
• Bei Einsätzen von Polizei oder anderen Einsatzkräften trägt der Mieter die entstehenden Kosten.
3. Rauchen
• Rauchen ist grundsätzlich verboten.
• Ausgenommen ist der Barraum im Keller 1, in dem das Rauchen erlaubt ist.
4. Lautstärke im Gebäude
• Die Lautstärke ist den Tages- und Arbeitszeiten sowie der Wohnumgebung anzupassen – besonders an Werktagen.
5. Haftung und Verantwortung
• Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Gäste entstehen – auch für verdeckte Mängel, die erst später festgestellt werden.
• Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für seine Veranstaltung und alle anwesenden Personen.
6. Jugendschutz & Alkoholausschank
• Der Mieter ist für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich.
• Alkohol darf nur an berechtigte Personen ausgeschenkt werden.
• Es ist eine Ausweiskontrolle durchzuführen.
• Bei öffentlichen Veranstaltungen sind Gäste z. B. mit verschiedenfarbigen Bändchen nach Altersgruppen zu kennzeichnen, um den Ausschank zu kontrollieren.
• Das Rauchen unter 18 Jahren ist nicht erlaubt.
7. Verstöße und Platzverweis
• Bei unzulässigem Verhalten oder übermäßigem Alkoholkonsum kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.
• Der Mieter muss sicherstellen, dass diese Personen das Gebäude und das Umfeld (Zwingerstraße, Straße des Friedens, Fronstraße) sofort verlassen.